Domen Neffat | End of Waste? Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft
Mit der nachhaltigen Entwicklung wird versucht eine solche Entwicklung zu etablieren, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht, ohne zukünftige Generationen zu gefährden. Nachhaltige Entwicklung gewann an Bedeutung zu einer Zeit, als das Bewusstsein entstand, dass unter anderem große Mengen an Abfall entstehen. Im Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung, Agenda 21, wurde die Notwendigkeit einer Abfallreduzierung unter Einbeziehung von Regierungen sowie Wirtschaft, Haushalten und Öffentlichkeit anerkannt, um Recycling, Abfallreduzierung und Förderung umweltfreundlicherer Produkte umzusetzen.
Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in Slowenien
Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung im slowenischen Umweltschutzgesetz (ZVO-1) verpflichtet den Staat und die Gemeinden dazu, bei der Umsetzung von Richtlinien, Strategien, Programmen, Plänen und allgemeinen Rechtsakten die Chancengleichheit zu berücksichtigen und so den langfristigen Umweltschutz zu ermöglichen.[1] Die Abfälle und die Abfallwirtschaft sind ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung und der damit verbundenen Kreislaufwirtschaft.
Kreislaufwirtschaft und Abfallreduzierung
Aufgrund des Verbrauchs natürlicher Ressourcen kann in der Endphase der Produktion eine große Menge Abfall entstehen. Somit kann die entscheidende Frage gestellt werden, wie ein vollständiger Stoffkreislauf anzuwenden ist, um den Bedarf an natürlichen Ressourcen zu verringern. Die letzte Phase der Abfallwirtschaft kann den Verbrauch natürlicher Ressourcen nicht reduzieren. Bei der Erreichung einer nachhaltigen Produktion in einer Kreislaufwirtschaft ist der gesamte Lebenszyklus eines Produkts, das die Ressourcen schont und den Kreislauf schließt, von wesentlicher Bedeutung. In der Präambel der Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle heißt es, dass die Abfallbewirtschaftung in der Union verbessert und in eine nachhaltige Materialwirtschaft umgewandelt werden sollte. Die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Gewährleistung, dass Abfälle als Ressource behandelt werden, können dazu beitragen, die Abhängigkeit der EU von Rohstoffimporten zu verringern und den Übergang zu einer nachhaltigeren Materialbewirtschaftung und dem Kreislaufwirtschaftsmodell zu erleichtern. Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle[2] definiert eine Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung, wie folgt: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung, und Beseitigung.
Kreislaufwirtschaft und EU-Gesetze
Die Kreislaufwirtschaft ist auch wichtig für eine nachhaltige Entwicklung, bei der versucht wird, so viele Produkte wie möglich aus bereits vorhandenen Produkten zu gewinnen und so den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu verringern. Der „Closing the Loop – EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ der Europäischen Kommission von 2015 enthält ein langfristiges Ziel zur Reduzierung von Abfällen auf Deponien. Dabei ist die Herstellung von Produkten, die wiederverwendbar sind, entscheidend. Ein wichtiger Teil davon ist auch die Möglichkeit, wichtige Abfallströme zu recyceln.
Europäische Initiativen
Der Europäische Green Deal 2019 ist die Antwort der EU auf die Herausforderungen des Klimawandels und anderer Umweltprobleme, einschließlich der Abfallbewirtschaftung. In diesem Zusammenhang hebt die Kommission eine nachhaltige Produktpolitik hervor, die zu einer erheblichen Abfallreduzierung führen würde. Wenn Abfälle nicht vermieden werden können, müssen ihr wirtschaftlicher Wert recycelt und die Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt und den Klimawandel vermieden oder verringert werden. Die Kommission hat außerdem erklärt, dass sie ein EU-Modell für die getrennte Abfallsammlung vorschlagen wird, um die Abfallbewirtschaftung zu vereinfachen und den Unternehmen Zugang zu saubereren Sekundärrohstoffen zu ermöglichen.
Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa) erstellt und veröffentlicht, mit dem die Initiative umgesetzt werden soll, nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Regel zu machen. Damit wird auch das Ziel gesetzt, die Konsummuster so zu verändern, dass überhaupt keine Abfälle mehr entstehen.
Wenn Abfall kein Abfall mehr ist
Wir können davon ausgehen, dass Initiativen und Ziele durch Vorschriften umgesetzt werden, die die Erreichung dieser Ziele auf verschiedene Weise fördern. Die Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle hat die sog. europäische End-of-Waste-Verordnung verletzt, in denen Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, dass verwertete Abfälle keine Abfälle mehr sind, wenn sie den gesetzten Bedingungen entsprechen. Es wurde auch das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung verändert, nach dem Produkthersteller eine finanzielle oder finanzielle sowie organisatorische Verantwortung für die Handhabung von Abfällen im Rahmen des Lebenszyklus eines Produkts tragen. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine neue EU-Batterie-Verordnung veröffentlicht, mit dem sichergestellt werden soll, dass der erwartete weit verbreitete Einsatz von Batterien die Bemühungen um einen grünen Wandel nicht hemmt. Die EU muss daher entscheidende Maßnahmen in den Bereichen der nachhaltigen Produktion, Verwendung und Entsorgung aller Batterien auf dem EU-Markt ergreifen. Dies gilt für tragbare Batterien, Kraftfahrzeug- und Industriebatterien sowie Batterien für Elektrofahrzeuge.
Fazit
Auf EU- und folglich nationaler Ebene sind viele weitere regulatorische Änderungen zu erwarten, die einen Einfluss auf das Verhalten von Verbrauchern und Unternehmen ausüben werden. Wie erfolgreich die gesetzten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden, hängt nicht nur von der Qualität der Anreize und Regulierungssysteme ab, sondern vor allem von unseren Handlungen. Die Effekte der Veränderungen sind für den Einzelnen oft nicht erkennbar, zweifellos wird aber die Lebensqualität erhöht. Diese Maßnahmen und Veränderungen werden insbesondere von den nachkommenden Generationen positiv wahrgenommen. Die Mühe lohnt sich.
Autor: Domen Neffat LL.M., Rechtsanwaltskanzlei Neffat o. p., d.o.o.
[1]Das slowenische Umweltschutzgesetz (Zakon o varstvuokolja, nachfolgend: ZVO-1), Artikel 4.
[2]Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Verschwendung und Aufhebung bestimmter Richtlinien.