{"id":1698,"date":"2024-02-26T16:19:25","date_gmt":"2024-02-26T16:19:25","guid":{"rendered":"https:\/\/ahkblog.si\/?p=1698"},"modified":"2024-02-26T16:19:25","modified_gmt":"2024-02-26T16:19:25","slug":"unterzeichnung-alltaeglicher-vertraege-mit-einer-esignatur-und-deren-gueltigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ahkblog.si\/de\/ahk-community\/mitglieder\/unterzeichnung-alltaeglicher-vertraege-mit-einer-esignatur-und-deren-gueltigkeit\/","title":{"rendered":"Unterzeichnung allt\u00e4glicher Vertr\u00e4ge mit einer eSignatur und deren G\u00fcltigkeit"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter wp-image-1693 size-large\" src=\"https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-1024x381.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"238\" srcset=\"https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-1024x381.jpg 1024w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-300x112.jpg 300w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-768x286.jpg 768w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-1536x572.jpg 1536w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-2048x762.jpg 2048w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-24x9.jpg 24w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-36x13.jpg 36w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/DR_7687a-48x18.jpg 48w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/p>\n<p>\u00bb<em>Eine Unterschrift verr\u00e4t immer den Charakter einer Person &#8211; und manchmal sogar ihren Namen.<\/em>\u00ab<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Jurastudenten werden im ersten Semester gelehrt, so rasch wie m\u00f6glich die Ansicht zu \u00e4ndern, dass Vertr\u00e4ge nur ein St\u00fcck Papier sind, das Parteien zum Schluss mit einem Stift unterschreiben. Ein Vertrag ist n\u00e4mlich auch eine m\u00fcndliche Vereinbarung \u00fcber den Kauf eines Kaffees in einem Caf\u00e9. In diesem Sinne muss man \u00fcberdenken, was eine Unterschrift auf einem Vertrag wirklich bedeutet und was heutzutage schriftliche Form \u00fcberhaupt bedeutet.<\/p>\n<h2>Was sind eSignaturen?<\/h2>\n<p>Die slowenische Rechtsordnung f\u00fcr eSignaturen basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 910\/2014 (&#8220;eIDAS-Verordnung&#8221;), die drei Arten von eSignaturen regelt.<\/p>\n<p>Die einfachste ist die gew\u00f6hnliche eSignatur (&#8220;SES&#8221;), bei der es sich um einen elektronischen Datensatz in elektronischer Form handelt, der anderen Daten in elektronischer Form hinzugef\u00fcgt oder logisch mit ihnen verkn\u00fcpft wird und anschlie\u00dfend vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet. Dabei handelt es sich um die einfachste Form der elektronischen Unterschrift, bei der man entweder nur seinen Namen unter eine E-Mail schreibt oder ein Dokument unterschreibt und einscannt bzw. ein Bild seiner Unterschrift in ein Dokument einf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Eine fortgeschrittene eSignatur (&#8220;AES&#8221;) ist eine elektronische Signatur, die zus\u00e4tzlich:<\/p>\n<ul>\n<li>mit dem Unterzeichner verbunden ist und seine Identifizierung erm\u00f6glicht;<\/li>\n<li>dem Unterzeichner, wegen ihrer Erstellungsmethode, das Beibehalten der Kontrolle erm\u00f6glicht;<\/li>\n<li>so mit dem Dokument verbunden ist, dass jede nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderung der Daten identifiziert werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorteil von AES gegen\u00fcber SES besteht darin, dass es eine bessere Identifizierung des Unterzeichners erm\u00f6glicht sowie eine Verbindung zwischen der Signatur und dem Unterzeichner herstellt. Au\u00dferdem sind solche elektronischen Dokumente in der Regel derart verschl\u00fcsselt, dass es bei nachtr\u00e4glichen Ver\u00e4nderungen unm\u00f6glich ist, die urspr\u00fcngliche Unterschrift zu validieren. Dabei wird auch aufgedeckt, dass jemand nach der Unterzeichnung \u00c4nderungen am Dokument vorgenommen hat.<\/p>\n<p>Die fortgeschrittensten eSignaturen sind qualifizierte eSignaturen (&#8220;QES&#8221;). Eine QES wird mit einem qualifizierten elektronischen Signaturerstellungsger\u00e4t erstellt und basiert auf einem qualifizierten Zertifikat f\u00fcr eSignaturen. Gem\u00e4\u00df Artikel 25, Abs. 2, der eIDAS-Verordnung hat eine QES die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handgeschriebene Unterschrift, und gem\u00e4\u00df Artikel 25, Abs. 3, wird eine QES, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht, das in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, ebenso in allen anderen Mitgliedstaaten als QES anerkannt.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"aligncenter wp-image-1695 size-full\" src=\"https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996.jpg\" alt=\"\" width=\"640\" height=\"480\" srcset=\"https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996.jpg 640w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996-300x225.jpg 300w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996-24x18.jpg 24w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996-36x27.jpg 36w, https:\/\/ahkblog.si\/wp-content\/uploads\/2024\/02\/1578560199996-48x36.jpg 48w\" sizes=\"(max-width: 640px) 100vw, 640px\" \/><\/p>\n<h2>Ist ein per E-Mail versandter Vertrag g\u00fcltig?<\/h2>\n<p>Die Frage nach der G\u00fcltigkeit eines Vertrags aufgrund seiner Form betrifft die Rechtsfrage der erforderlichen Formalit\u00e4t des Vertrags. Diese werden durch einzelne Bestimmungen festgelegt. Beispielsweise sieht das slowenische Gesellschaftsgesetz vor, dass ein Vertrag \u00fcber die \u00dcbertragung eines Gesch\u00e4ftsanteils an einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung die Form einer notariellen Urkunde haben muss. F\u00fcr die \u00fcblichen Verk\u00e4ufe oder Dienstleistungen gibt es jedoch in den meisten F\u00e4llen (sofern nicht besondere Bestimmungen etwas anderes vorsehen) keine bestimmte Form, weshalb sich die Parteien in der Regel auf eine schriftliche Vertragsform einigen.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die eSignatur ist die wichtigste Bestimmung Artikel 13 des slowenischen Gesetzes \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr und die elektronische Signatur, der vorsieht, dass in den F\u00e4llen, in denen ein Gesetz oder eine andere Regelung eine Schriftform vorschreibt, die elektronische Form der Schriftform gleichgestellt ist, wenn die Informationen in der elektronischen Form zug\u00e4nglich und f\u00fcr die sp\u00e4tere Verwendung geeignet sind.<\/p>\n<p>Angenommen, zwei Parteien vereinbaren den Verkauf von Waren und setzen einen Vertrag auf, der die Schriftform vorsieht. F\u00fcr die G\u00fcltigkeit dieses Vertrags reicht schon eine SES aus. Normalerweise drucken die Parteien dann den Vertrag aus, jede Partei unterschreibt ihr eigenes Exemplar und leitet es dann per E-Mail an die andere Partei weiter. In Anbetracht der breit gefassten Definition des Begriffs SES ist dies jedoch gar nicht erforderlich, da die blo\u00dfe Best\u00e4tigung der Vereinbarung per E-Mail ausreicht. Entscheidend ist, dass ein solcher Vertrag elektronisch zug\u00e4nglich und f\u00fcr die sp\u00e4tere Verwendung geeignet ist, d. h., dass er nicht auf einem nicht dauerhaften Datentr\u00e4ger gespeichert ist.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eines der Grundprinzipien der eSignaturen, das aus Artikel 25 der eIDAS-Verordnung hervorgeht, besagt, dass einer eSignatur ihre Rechtswirkung und ihre Zul\u00e4ssigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb entzogen werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen einer qualifizierten eSignatur nicht erf\u00fcllt. Allein die Tatsache, dass ein Dokument elektronisch signiert ist, macht es nicht weniger beweiskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Zeichenmuster auf dem Papier oder eSignatur?<\/h2>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der gesetzlichen Regelung der G\u00fcltigkeit von eSignaturen erlebt man h\u00e4ufig, dass die Mandanten aus Angst vor Missbrauch oder F\u00e4lschung bei der Verwendung von eSignaturen z\u00f6gern.<\/p>\n<p>Dennoch m\u00f6chte ich eine rhetorische Frage in das Gedankenexperiment einbringen. Was denken Sie, ist schwieriger: Ihre Unterschrift mit einem Stift zu f\u00e4lschen oder sich illegal Zugang zu Ihrer E-Mail zu verschaffen und eine Nachricht in Ihrem Namen zu versenden? Ich denke, es ist Letzteres. Wenn wir die zus\u00e4tzlichen M\u00f6glichkeiten zur \u00dcberpr\u00fcfung der Identit\u00e4t eines Unterzeichners, die AES oder QES bieten, in das Experiment einbeziehen, ist es meines Erachtens nahezu unm\u00f6glich, einem zuf\u00e4lligen Zeichenmuster eines Stiftes auf Papier gegen\u00fcber den elektronischen Alternativen zu vertrauen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: Anwalt Peter Golob (<a href=\"mailto:golob@rppp.si\">golob@rppp.si<\/a>)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Evan Esar, amerikanischer Humorist.<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[2]<\/a> Als Beispiel sei hier ein \u00fcber das Kommunikationsnetzwerk Snapchat geschlossener Vertrag genannt, der den Absendern den Zugriff auf die von ihnen gesendeten Bilder dauerhaft verwehrt.<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00bbEine Unterschrift verr\u00e4t immer den Charakter einer Person &#8211; und manchmal sogar ihren Namen.\u00ab[1] Jurastudenten werden im ersten Semester gelehrt, so rasch wie m\u00f6glich die Ansicht zu \u00e4ndern, dass Vertr\u00e4ge nur ein St\u00fcck Papier sind, das Parteien zum Schluss mit einem Stift unterschreiben. 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